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Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie Aufhebung des absoluten Feuerverbots

Mitteilung vom
27. August 2026

Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft

Beurteilung der aktuellen Lage (Hitze und Trockenheit) 
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von relativ grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubabfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut. 

Anordnung eines bedingten Feuerverbots und Aufhebung des absoluten Feuerverbots 
Der KFS AG hat, gestützt auf die obigen Ausführungen und in Absprache mit den genannten Experten, dem Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales den Antrag gestellt, das seit 28. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot aufzuheben und durch ein bedingtes Feuerverbot zu ersetzen. 

• Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill. 
• Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill. 
• Das bedingte Feuerverbot gilt ab dem 27. August 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

+ 41 62 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

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