Hauptaufgaben
- UnterstĂĽtzung bei Fragen zu sozialen Themen
- Bearbeitung von Sozialhilfegesuche
- Alimentenbevorschussung
- Elternschaftsbeihilfe
Anspruch auf Sozialhilfe besteht, sofern die eigenen Mittel nicht genügen und andere Hilfeleistungen nicht rechtzeitig erhältlich sind oder nicht ausreichen.
Für die Bemessung der materiellen Hilfe sind die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erlassenen Richtlinien, soweit das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) keine weiteren Abweichungen enthalten, verbindlich.
Telefon Nr.
+ 41 62 896 12 60
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