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Brunegg
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Aktuelles

Mitteilung vom:
27.07.2026

Beurteilung der aktuellen Lage (Hitze und Trockenheit) 
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt und sich mit Bundesstellen sowie weiteren Kantonen abgesprochen. Aufgrund der erhöhten Risiken und Gefahren für die Bevölkerung sind die bereits gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 BSG angeordneten Massnahmen nicht mehr ausreichend. Es ist notwendig, umgehend ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet zu erlassen. Der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales hat daher dem Antrag für ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot stattgegeben. Dieses gilt ab Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr.

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Viele Baumkronen sind bereits seit Anfang Juli verfärbt oder sogar kahl. Auch die vereinzelten Niederschläge vom vergangenen Wochenende haben keine Entspannung der Lage bewirken können. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross. 

Anordnung eines absoluten Feuerverbots und Feuerwerksverbots 
Der KFS AG hat gestützt auf die obigen Ausführungen und in Absprache mit den genannten Experten dem Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales den Antrag gestellt, das seit 24. Juni 2026 geltende Feuerverbot zu verschärfen und auf das ganze Kantonsgebiet auszudehnen. 

• Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. 
• Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. 
• Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf. 

Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

Mitteilung vom:
18.06.2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den sehr hohen Temperaturen bittet die Gemeinde die Bevölkerung, mit dem Wasser achtsam und verantwortungsvoll umzugehen.

Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf das Waschen von Fahrzeugen, reduzieren Sie den Wasserverbrauch im Haushalt und giessen Sie Pflanzen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden – idealerweise mit Regenwasser oder der Giesskanne.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Mitteilung vom:
27.05.2026
Mitteilung vom:
18.04.2024

Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar und eine Stellvertretung nicht bekannt? Wählen Sie für rasche und unabhängige Hilfe im medizinischen Notfall die

ärztliche Notrufnummer Aargau:  0800 401 501

 

Die Ärztliche Notfallnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Mit der Web-App "MedicalGuide" lässt sich kostenlos die Dringlichkeit von gesundheitlichen Beschwerden ermitteln.

Links:   Aargauer Ärzte und Medical Guide

Mitteilung vom:
09.02.2021

Notfalltreffpunkt in Brunegg

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonnetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt in der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 18 in Brunegg.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

+ 41 62 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen

Während den Sommerferien gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag          08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen