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Aktuelles

Mitteilung vom:
27.07.2022

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) im Kanton Aargau

Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, ein Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.

Die hohen Temperaturen und die aktuelle Trockenheit führen zu einem hohen Risiko von Bränden. Zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, mit Blick auf die anstehenden Nationalfeierlichkeiten am 31. Juli 2022 und am 1. August 2022 ein absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Aargau. Grund dafür sind die ausbleibenden oder unzureichenden Niederschläge sowie die aktuellen Wetterprognosen, wonach es heiss und trocken bleibt. Das Verbot gilt auch für Gross- und Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Ähnliches. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer sind in unbefestigten Feuerstellen verboten.

Die Verbote bleiben bis auf Weiteres in Kraft und werden erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Gemeinderäte können lokal schärfere Regeln erlassen, aber keine Ausnahmen von den kantonalen Verboten bewilligen.

Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln

Aufgrund der Trockenheit besteht auch im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.

Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

 

Mitteilung vom:
14.07.2022

Aufgrund der hohen Temperaturen und der anhaltenden Schönwetterphase ersuchen wir Sie, mit dem Wasser sparsam umzugehen. Vermeiden Sie das Auto zu waschen, den Rasen zu wässern oder den Pool zu füllen. Somit kann sichergestellt werden, dass auch in den nächsten Wochen genügend Wasser vorhanden ist.

Mitteilung vom:
13.07.2022
Mitteilung vom:
04.07.2022

Während den Sommerferien ist die Gemeindekanzlei Brunegg jeweils von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Ab 08. August 2022 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Bei Todesfällen besteht ein Pikettdienst unter folgender Nummer: 079 505 87 92 oder 062 777 02 13

Mitteilung vom:
08.04.2022

Viele Ukrainerinnen und Ukrainer fliehen vor dem Krieg in ihrer Heimat.

Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022, beschlossen, allen wegen des Krieges in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Nach Zuweisung in den Kanton Aargau, sind Kanton und Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Der Kanton und die Gemeinden arbeiten im Verbund daran, die notwendigen Kapazitäten in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Sie unterstützen die Geflüchteten bei Bedarf im Rahmen der Sozialhilfe.

Auf der Homepage ag.ch/de/themen/asyl-und-fluechtlingswesen/ukraine-krise finden sie Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt im Kanton Aargau.

Mitteilung vom:
24.01.2022

Achtung - Anruf von falschen Polizisten!

Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen.

Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen.

Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben.


Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und
somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet:
www.info.local.ch/eintrag-privatkunden

Die wichtigsten Ratschläge lauten:

  • Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz.
  • Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten.
  • Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
  • Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
  • Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab.
  • Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117.
  • Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention: Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch
Mitteilung vom:
09.08.2021

Im Gemeindegebiet Brunegg werden vermehrt Neophyten gesichtet. Die Bevölkerung wird gebeten in Ihren Gärten und Kulturland diese zu bekämpfen. Vorwiegend sind dies Einjähriges Berufskraut und Jakobskreuzkraut (siehe Beschreibung in Flyer oder www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/chemiesicherheit/neobiota)

Neophyten besitzen kaum natürliche Feinde, vermehren sich sehr stark und sind schwer zu bekämpfen. Neophyten sind eine der Ursachen für das Artensterben. Sie verdrängen einheimische Tier- und Pflanzenarten und sind Konkurrenz von Nutzpflanzen in der Land- und Forstwirtschaft ("Unkräuter").

Viele Neophytenarten gefährden die Gesundheit des Menschen, einzelne können Brandblasen und eine Pollen-Allergie auslösen. Neophyten beeinträchtigen landwirtschaftliche Nutztiere negativ. Der starke Wuchs kann an Strassen und Gebäuden Schäden verursachen.

Merke:
- nur mehrjähriger Einsatz bringt Erfolg!
- keine Neophyten anpflanzen
- keine Gartenabfälle im Freiland deponieren

Wir danken Ihnen, dass Sie darauf achten, ob auf Ihren Grundstücken invasive Pflanzenarten wachsen und – falls vorhanden – sie fachgerecht entsorgen.

Mitteilung vom:
21.06.2021

Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist verboten. Wer seinen Abfall im Freien verbrennt, schadet seinen Mitmenschen, sich selber und der Umwelt. Privates Verbrennen von Abfällen führt bei gewissen toxischen Substanzen zu 1'000 Mal höheren Emissionen als das Verbrennen der Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage.
Die einzige Ausnahme vom generellen Verbot der privaten Abfallverbrennung betrifft geringe Mengen natürlicher Wald-, Feld-und Gartenabfälle.

Das Verbrennen ist aber nur erlaubt, wenn:
- sich das Feuer ausserhalb von Wohngebieten befindet
- die Wald-, Feld und Gartenabfälle trocken sind
- beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht und-das Feuer nicht zu übermässigen Emissionen führt

Als natürlichen Wald-, Feld und Gartenabfälle gelten natürliche Rückstände, die bei der Pflege von Gärten, Parkanlagen, Wäldern, Feldern und Wiesen anfallen. Zum Anzünden dürfen nur lufthygienisch problemlose Hilfsmittel wie etwa trockenes Gras, Laub oder wenig Zeitungspapier verwendet werden. Das Abbrennen von Böschungen, Feldrainen und Weiden ist zum Schutz von wildlebenden Säugetieren und Vögeln verboten.

Mitteilung vom:
09.02.2021

Notfalltreffpunkt in Brunegg

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonnetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt in der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 18 in Brunegg.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

Tel: 062 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr

Freitag           geschlossen

Sommeröffnungszeiten bis 08. August 2022

Montag          08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr

Freitag           geschlossen