Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. Mai bis 14. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeiten öffentlich eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde www.brunegg.ch aufgeschaltet.Â
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendung zu erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen beim Gemeinderat Brunegg, Platanenweg 1, 5505 Brunegg. Diese haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.Â
Während der Auflagefrist findet eine Fragestunde statt, an welchen Vertreter des Gemeinderates und des Planungsbüros für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen:Â
23. Mai 2022 18:00 bis 19:30 Uhr, Gemeindehaus (um Anmeldung wird per Email (gemeindekanzlei@brunegg.ch oder 062 896 12 60 gebeten).