Dorfbrunnen
Schloss
Brunegg
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Öffentliche Auflage Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (1. Teil)

Mitteilung vom
12. Mai 2022

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. Mai bis 14. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeiten öffentlich eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde www.brunegg.ch aufgeschaltet. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendung zu erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen beim Gemeinderat Brunegg, Platanenweg 1, 5505 Brunegg. Diese haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 

Während der Auflagefrist findet eine Fragestunde statt, an welchen Vertreter des Gemeinderates und des Planungsbüros für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen: 

23. Mai 2022 18:00 bis 19:30 Uhr, Gemeindehaus (um Anmeldung wird per Email (gemeindekanzlei@brunegg.ch oder 062 896 12 60 gebeten).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

Tel: 062 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr

Freitag           geschlossen